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   RG, 30.04.1902 - Rep. V. 52/02   

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https://dejure.org/1902,237
RG, 30.04.1902 - Rep. V. 52/02 (https://dejure.org/1902,237)
RG, Entscheidung vom 30.04.1902 - Rep. V. 52/02 (https://dejure.org/1902,237)
RG, Entscheidung vom 30. April 1902 - Rep. V. 52/02 (https://dejure.org/1902,237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist dem Straßenanlieger durch § 907 B.G.B. eine Entschädigungsklage gegen die Gemeinde wegen der von ihr vorgenommenen Erhöhung einer Ortsstraße gegeben?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Straßenerhöhung; Nachbarrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 51, 251
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 151/13

    Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer durch eine

    Auch Pflanzen können unter den Anlagenbegriff fallen (OLG Köln, MittRhNotK 1990, 219, 220; KG, JFK 6, 282, 286 f; Erman/Westermann, BGB, 13. Aufl., § 1020 Rn. 2; MünchKomm-BGB/Joost, 6. Aufl., § 1020 Rn. 8; Staudinger/Mayer, BGB [2009], § 1020 Rn. 12; vgl. auch RGZ 51, 251, 253).
  • VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung zur

    Dort hatte der Bundesgerichtshof "im Anschluss an Entscheidungen des RG (RGZ 51, 251/253 f.; 155, 154/158)" sowie an im Einzelnen zitierte eigene Entscheidungen erkannt, dass eine bloße Bodenerhöhung nicht unter den Begriff einer Anlage fällt.
  • BGH, 11.10.1973 - III ZR 159/71
    Diese gehören auch nicht zu den unzulässigen Anlagen nach § 907 BGB (RGZ 51, 251, 253; vgl. auch RGZ 155, 154, 158 und RG, Warn. 1935 Nr. 132; RGRK, BGB § 907 Anm. 6; Meisner-Stern-Hodes, § 17 II 1).
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